Diese Nebenkostenabrechnung Fristen sollten Sie beachten
Die Kaltmiete ist weit nicht alles, was Mieter monatlich bezahlen müssen. Auch mit Nebenkosten bzw. Betriebskosten müssen sie rechnen. Das ist auch der Grund, warum man diese noch zweite Miete nennt. Die Betriebskosten werden per mietverträglicher Vereinbarung auf den Mieter umgelegt. Dabei darf der Vermieter nur bestimmte Nebenkosten vom Mieter verlangen. Außerdem gelten manche gesetzlich geregelte Fristen für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung, deren Abrechnungszeitraum und die möglichen Einsprüche, welche Mieter und Vermieter einlegen dürfen. Welche sind die wichtigsten Nebenkostenabrechnung Fristen, erklären wir im Folgenden. Lassen Sie sich informieren, damit Sie diese nicht versäumen!
Die Nebenkostenabrechnung Fristen in Acht nehmen und alles rechtzeitig erledigen
Wissenswertes rund um die Begriffe Nebenkosten und Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkosten für die Mieter werden oft auch Verbrauchs- und Betriebskosten genannt. Zudem wird ein Unterschied zwischen kalten und warmen Betriebskosten gemacht. Im ersten Fall geht es um die Verbrauchskosten ohne die Kosten für Heizung und Warmwasser, im zweiten Fall werden sie mitgerechnet.
In der Regel werden die Nebenkosten monatlich in festgelegten Beiträgen bezahlt. Jedoch soll der Vermieter jährlich die Verbrauchskosten abrechnen. Die so genannte Nebenkostenabrechnung muss dabei formell und inhaltlich korrekt sein. Fehlerhafte Abrechnungen machen die Nebenkostenabrechnung in der Tat unwirksam. Wird in der Abrechnung ein Rechenfehler gefunden, dann muss der Vermieter den Fehler innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums korrigieren. Sonst kann vom Vermieter keine höhere Nachzahlung verlangt werden.
Es gelten also bestimmte Fristen für die Erstellung und Bezahlung der Nebenkostenabrechnung. Diese sollen sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter in Acht genommen werden. Diese Fristen sind im BGB festgelegt. Die Missachtung der Fristen kann zur Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung führen.
Für die Nebenkostenabrechnung gelten gesetzliche Fristen, welche sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter beachtet werden müssen
Welche Nebenkostenabrechnung Fristen gelten für die Vermieter?
Für den Vermieter sind einige Fristen bindend. Die Betriebskostenabrechnung wird einmal jährlich vom Vermieter erstellt. Der Abrechnungszeitraum (der Zeitraum, für den die Nebenkosten ermittelt werden) ist ein Jahr, doch er kann auch kürzer sein. Zum Beispiel bei Mieterwechseln im Laufe des Jahres ist der Abrechnungszeitraum entsprechend kürzer.
Üblicherweise ist der Vermieter dazu verpflichtet, spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter eine Nebenkostenabrechnung vorzulegen. Endet zum Beispiel der Abrechnungszeitraum am 31.12 eines Jahres, muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens am 31.12 des Folgejahres vorgelegt werden.
Als Vermieter sollten Sie auch mit der Verjährungsfrist rechnen. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch geltend gemacht wurde. Ansprüche auf Zahlung ausstehender Nebenkosten gelten drei Jahre.
Neben der Kaltmiete für eine Wohnung entstehen auch manche Nebenkosten
Welche Fristen sind bei der Nebenkostenabrechnung vom Mieter zu beachten?
Es gibt auch bestimmte Zahlungsfristen, die man als Mieter beachten sollte. So ist die Zahlungsfrist für Nachforderungen und Rückerstattungen 30 Tage. Das heißt, wird der Mieter nach der Abrechnung eine Nachzahlung angewiesen, muss diese innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Inzwischen hat der Mieter 12 Monate Zeit, die erhaltene Nebenkostenabrechnung zu beanstanden. Besteht der Verdacht auf einen Fehler in der Nebenkostenabrechnung, darf der Mieter innerhalb von einem Jahr einen Einspruch einlegen. Nach dieser Frist wird die Verbrauchskostenabrechnung gültig. Danach hat der Mieter kein Recht auf Widerspruch.
In der Zeitspanne von 12 Monaten kann der Mieter die Rechnung selbst prüfen oder diese von einem Experten prüfen lassen. So darf der Mieter eine Einsicht in die Originalunterlagen verlangen. Trotzdem ist er dazu verpflichtet, seine Zahlungsfrist von 30 Tagen einzuhalten. In diesem Fall ist es ratsam, dass die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt. Doch der Mieter kann einen Widerspruch auch dann erheben, wenn die Zahlung schon erledigt ist. Hat der Mieter also mehr Geld bezahlt, kann er es innerhalb dieser Frist zurückbekommen.
Die Nebenkosten werden monatlich bezahlt, aber jährlich abgerechnet
Von der Betriebskostenabrechnung hängt es ab, ob eine Nachzahlung fällig wird