Wie viel Weihnachtsbeleuchtung ist erlaubt?
Des einen Freud, des anderen Leid – besonders in der Vorweihnachtszeit bekommt dieser Spruch eine besondere Bedeutung. Denn kaum ist die Adventszeit angebrochen, dann fängt es in der Dunkelheit in Nachbars Gärten an glitzern und blinken und das oftmals die ganze Nacht hindurch. Egal, ob blinkende Weihnachtsmänner, ein meterlanger weihnachtlicher Leuchtschriftzug oder unzählige Lichterketten – wenn die weihnachtliche Beleuchtung des Nachbarn zu pompös und störend wird, gibt es rechtliche Regelungen, die einen Überfluss an Weihnachtsbeleuchtung verhindern sollen. Gerichtsentscheidungen zeigen allerdings, dass die Mieter zwar ein Recht haben, die Wohnung auch nach außen hin weihnachtlich zu beleuchten – aber nur mit Einschränkungen.
- Die leuchtende Lichterkette als Fensterschmuck handelt es sich laut einem Urteil des Landgerichts Berlin (AZ 65 S 390/09) um eine weit verbreitete und anerkannte deutsche Sitte, die dem Mieter nicht generell verboten werden darf.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Weihnachtsbeleuchtung als Immission (§ 906) beschrieben, die nur geduldet wird, wenn sie niemanden wesentlich beeinträchtigt.
Sollte aber die gesamte Weihnachtsbeleuchtung des Nachbarn aufgrund ihrer Intensität eine ernsthafte Beeinträchtigung für Anwohner oder Mitbewohner darstellen, dann kann darauf bestanden werden, dass die Lichterdekorationen ab 22 Uhr abgeschaltet werden. Dann beginnt nämlich die gesetzliche Nachtruhe, die hierzulande bis sechs Uhr morgens andauert. Besonders, wenn die blinkenden Lichter in das nachbarliche Schlafzimmer leuchten, wo der Schlaf gestört wird oder wenn zusätzlich zur Beleuchtung noch Geräusche oder Musik von der Weihnachtsdekoration an Fenster und Haus ausgehen, muss die vorgeschrieben Ruhezeit eingehalten werden. Im Wesentlichen kommt es auch darauf an, wie hoch die fremde Lichteinstrahlung auf die Nachbarn einwirkt. Das Argument, dass der Nachbar einfach seine Gardinen zuziehen oder seinen Rollläden runterlassen sollte, wies das Landgericht in Wiesbaden allerdings ab.
- Die üppigste Weihnachtsbeleuchtung der Welt hatte eine australische Familie, die insgesamt 502.165 Lämpchen verbaut hatten und damit einen Rekord aufstellten.
Rekorde gibt es bei der Weihnachtsbeleuchtung ebenso wie im sportlichen Bereich. Hier allerdings werden die Sportler mit Medaillen geehrt und werden bekannt. Aktuell werden die verschiedensten Ski-Weltmeisterschaften im Langlauf, Abfahrt oder Slalom ausgetragen, für die viele Sportbegeisterte Wetten abgeben. Wer eine Sportwette auf einen Event, einen bestimmten Sportler oder ein Team abgeben möchte, der kann sich unter top5bonus.com einen Buchmacher aussuchen, der allen neuen Kunden einen Bonus gewährt.
Auf gute Nachbarschaft
Das Maß der Beeinträchtigung hängt natürlich meistens von einem Einzelfall ab. Aber wenn man sich durch die weihnachtliche Dekoration gestört fühlt, sollte man im Sinne des guten Nachbarschaftsverhältnises zunächst erst einmal das Gespräch suchen. Vielleicht ist sich der Nachbar gar nicht seiner Beeinträchtigung der Mitbewohner bewusst.